Bevor Sie einen Brunnen bauen,
fragen Sie den Hydrogeologen:
wo, wie tief, wie geschützt (Zone I, II, III)
wieviel Wasser, ob graben oder bohren


1. Wieviel Wasser brauche ich und wozu? 6. Ausnahmebewilligung in Gebieten mit Ortswasserleitung
2. Wo kann ich diese Wassermengen erwarten? 7. Graben oder Bohren eines Brunnens
3. Wie tief liegt das Grundwasser (Flurabstand)? Sonstige geohydraulische Aufgabenstellungen
4. Wie geschützt ist mein Grundwasservorkommen?      Lösungen
   3 Schutzzonen Hier für Ihren Brunnen noch ein paar Tipps am Schluss
5. Fremde Rechte dürfen nicht beeinträchtigt werden! Ohne Wasser kein Leben


1. Wieviel Wasser brauche ich und wozu?
Trinkwasser: Wasserbedarfsberechnung für Personen nach ÖNORM B 2538:
a) brauche ich und wozu?
Trinkwasser: Wasserbedarfsberechnung für Personen nach ÖNORM B 2538:
a) Mittl. täglicher Wasserbedarf: z.B. Pro Person ca. 130 l/Tag (Stadt und Land verschieden)
b) Maximaler täglicher Wasserbedarf
c) Künftiger maximaler täglicher Wasserbedarf
(Im Regelfall sollte diese Wassermenge errechnet und als "Konsenswassermenge" angesucht
werden).

Nutzwasser: Wasserbedarfsberechnung für Bewässerungen, Wärmepumpen, Kühlanlagen,...
Thermalwasser: Vorkommen und Wasserbedarfsberechnung für Balneologie und Fernheizanlage.


2. Wo kann ich diese Wassermenge erwarten?
Der Geologe kann aus der geologischen Karte den Untergrund des Baugrundes und das mögliche Vorhandensein (Poren- oder Kluftgrundwasser) und seine Menge von Grundwasser (GW) prognostizieren.

3. Wie tief liegt das Grundwasser (Flurabstand)?
Aus Grundwasserdetailkarten (z.B. GW-Begleitströme neben Flüssen) können genauere Aussagen über das GW getroffen werden wie Flurabstand, GW-Fließrichtung, GW-Gefälle und genauere GW-Menge.


4. Wie geschützt ist mein Grundwasservorkommen?
Der Geologe kann den Brunnenstandort so auswählen, daß er den besten Schutz (Qualität, Quantität) vor Verunreinigungen (punktuelle und flächige Verunreinigungen, wasserungesättigte Bodenzone, Deckschichten, Drainagen, Versickerungen) ergibt. Bei einem Flurabstand von > 4 m sind günstige Bodenverhältnisse für das GW vorhanden, da erst mehr als 4 m dicke Deckschichten das Sickerwasser von Bakterien filtern können.
Der notwendige Schutz nach dem Wasserrecht besteht in 3 Schutzzonen:
Zone I: Fassungsgebiet (Brunnenfassung, Quellfassung):
Schutz vor Zutritt zum Brunnen, Größe ca. 10 m x 10 m; versperrt, dauerhaft und wildsicher eingezäunt
Zone II: Engeres Schutzgebiet (60-Tage-Grenze):
Schutz vor abbaubaren (bakt.) Eintrag (vor allem Fäkalien und Jauche); Größe > 100 m GW-aufwärts;
Zone III: Weiteres Schutzgebiet:
Schutz vor nicht abbaubaren (chem.) Eintrag (Nitrat, Heizöl, Tankstellen,...), Teilung in IIIa und IIIb möglich
Aufgrund des hydrogeologischen Gutachtens werden als Schutzmaßnahmen in den einzelnen Zonen Verbote und konkrete Nutzungseinschränkungen vorgeschlagen und im wr. Bescheid festgelegt.

5. Fremde Rechte dürfen nicht beeinträchtigt werden:
Fremde Wasserrechte darf ich durch meine geplante Grundwasserentnahme weder in der Menge (durch Grundwasserabsenkung oder Schüttungsminderung) noch in der Qualität (Trübung, Schwebstoffe, Temperatur, Bakterien, gelöste Stoffe) beeinträchtigen.
Dabei haben in Betrieb befindliche, ungenehmigte und private Hausbrunnen und Grundwassernutzungsanlagen den gleichen Schutzanspruch (auch mit den Zonen I, II, III) wie bewilligte Grundwasserentnahmen nach einem Wasserrechtsbescheid. Grundlage dafür ist, daß nach dem Wasserrecht jede Verunreinigung des Grundwassers grundsätzlich verboten ist.

6. Ausnahmebewilligung in Gebieten mit Ortswasserleitung:
In Gebieten mit Ortswasserleitung und Anschlußzwang besteht aber grundsätzlich die Möglichkeit für die Errichtung und die Nutzung eines eigenen Brunnens, sowohl privat als auch gewerblich.
Voraussetzung für diesen Rechtsanspruch nach § 5 WRG ist:
Der Brunnen hat genug und hygienisch einwandfreies Wasser und durch die Verwendung dieses Brunnens wird die Ortswasserleitung (bzw. freiwillige Wassergenossenschaft) nicht in ihrem wirtschaftlichen Bestand gefährdet (und ohne daß andere fremde Wasserrechte beeinträchtigt werden, s.oben 5.). Unter Nachweis dieser Voraussetzungen ist ein diesbezüglicher Antrag an die BH zu stellen.
Bei einem Einfamilienhaus bestehen günstige rechtliche Voraussetzungen für einen eigenen Brunnen.

7. Graben oder Bohren eines Brunnens:
Für die Errichtung eines privaten Hausbrunnens oder Probebrunnens ist in der Regel kein wr. Bescheid notwendig, er kann unter Berücksichtigung von 5. jederzeit angelegt werden. Erst die Nutzung ist je nach Ausmaß genehmigungspflichtig oder nicht. Für Konsensmengen über 5 l/sec ist statt der BH der LH zuständig.
Für die Brunnenanlage gibt es drei Möglichkeiten:
1. Ein händisch gegrabener Schachtbrunnen (Dm 1 m) (früher bis etwa 40 m Tiefe) mit Betonkonus.
2. Ein mit Bagger gegrabener Schachtbrunnen (Dm 1 m) bis etwa 5 m Tiefe mit Fertigbetonringen.
3. Ein Bohrbrunnen bis etwa 100 m Tiefe (Pumpkosten) als Meißelbohrung mit Bentonitspülung oder besser mit Hammerbohrung mit Luftspülung (Kontrolle des angetroffenen Wassers).
Der Brunnenrand aus Beton sollte 40 cm über das Gelände ragen und einen dichten Metalldeckel mit Belüftung haben.


Sonstige geohydraulische Aufgabenstellungen:
Wechselwirkung - Bauwerk <=> Grundwasser (Weiße Wanne, Dränage, Auftrieb)
tiefe Baugruben im Grundwasser (Auswirkungen, Pumprate, Bemessung, Dimensionierung)
Wassergewinnung (Ergiebigkeit von Brunnen, Ermittlung des Einzugsbereiches)
Grundwasserbeeinflussung durch Gewässer, Versickerungsanlagen, GW-Neubildung,
Unterströmung von Wehranlagen (Strömungsnetz, hydraulischer Grundbruch u.a.)
Durchströmung von Dämmen und Deichen (Sickerlinie, Wasserverluste, Standsicherheit etc.)
Absenkung infolge Grundwasserentnahme (Absenktrichter, Reichweite, Risiken etc.)
Anhebung des Grundwasserspiegels durch Einbauten (z.B. Tiefgarage, Pfahlwände, ..)
Möglichkeiten der Versickerung von Regenwasser (Versuche, Planung, Dimensionierung )

Lösungen:
Untersuchung des Baugrundaufbaues und des Grundwasserleiters, ermitteln der Aquifereigenschaften,
aufstellen der Berechnungsmodelle , eichen dieser Modelle und schrittweise die Lösung berechnen!

Hier für ihren Brunnen noch ein paar Tipps am Schluss:

Machen Sie selber einen 1 - 3 stündigen Kurzpumpversuch:
Messen Sie die Menge aus dem Schlauch mit einem Kübel und
messen Sie in Zeitintervallen die GW-Absenkung im Brunnen.
Wichtig ist ein beharrender GW-Spiegel. Nach Abschalten der Pumpe messen Sie in Zeitintervallen den GW-Wiederanstieg.

Wenn Sie ein Haus neu bauen, machen sie den Brunnen in den Keller!
Machen Sie den Brunnen zugleich mit dem Kellerboden.

Liegt Ihr Keller in wasserstauendem Untergrund (z.B. blaue Grundmoräne, Lößlehm), so versickert das Regenwasser in die Kellerhinterfüllung und dann weiter über die Kellerbodenfuge in den Keller oder in den Brunnen!!! Sichern Sie eine Ringdrainageausleitung.

Testen Sie die Durchlässigkeit des Bodens mit einem in den Boden gestellten und abgedichteten, 1 m langen Rohr, in das Sie Wasser einfüllen, messen Sie in Zeitintervallen die Absenkung.



Ohne Wasser

kein Leben !




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