fragen Sie den Hydrogeologen: wo, wie tief, wie geschützt (Zone I, II, III) wieviel Wasser, ob graben oder bohren |
1. Wieviel Wasser brauche ich und wozu?
Trinkwasser: Wasserbedarfsberechnung
für Personen nach ÖNORM B 2538:
a) brauche ich und wozu?
Trinkwasser: Wasserbedarfsberechnung
für Personen nach ÖNORM B 2538:
a) Mittl. täglicher Wasserbedarf: z.B.
Pro Person ca. 130 l/Tag (Stadt und Land verschieden)
b) Maximaler täglicher Wasserbedarf
c) Künftiger maximaler täglicher
Wasserbedarf
(Im Regelfall sollte diese Wassermenge
errechnet und als "Konsenswassermenge" angesucht
werden).
Nutzwasser: Wasserbedarfsberechnung für
Bewässerungen, Wärmepumpen, Kühlanlagen,...
Thermalwasser: Vorkommen und Wasserbedarfsberechnung für Balneologie
und Fernheizanlage.
2. Wo kann ich diese Wassermenge erwarten?
Der Geologe kann aus der geologischen Karte den
Untergrund des Baugrundes und das mögliche Vorhandensein (Poren- oder
Kluftgrundwasser) und seine Menge von Grundwasser (GW) prognostizieren.
3. Wie tief liegt das Grundwasser (Flurabstand)?
Aus Grundwasserdetailkarten (z.B. GW-Begleitströme
neben Flüssen) können genauere Aussagen über das GW getroffen
werden wie Flurabstand, GW-Fließrichtung, GW-Gefälle und genauere
GW-Menge.
4. Wie geschützt ist mein Grundwasservorkommen?
Der Geologe kann den Brunnenstandort so auswählen,
daß er den besten Schutz (Qualität, Quantität) vor
Verunreinigungen (punktuelle und flächige Verunreinigungen, wasserungesättigte
Bodenzone, Deckschichten, Drainagen, Versickerungen) ergibt. Bei einem Flurabstand
von > 4 m sind günstige Bodenverhältnisse für das GW vorhanden,
da erst mehr als 4 m dicke Deckschichten das Sickerwasser von Bakterien filtern
können.
Der notwendige Schutz
nach dem Wasserrecht besteht in
3 Schutzzonen:
Zone I: Fassungsgebiet (Brunnenfassung,
Quellfassung):
Schutz vor Zutritt zum Brunnen, Größe
ca. 10 m x 10 m; versperrt, dauerhaft und wildsicher eingezäunt
Zone II: Engeres Schutzgebiet (60-Tage-Grenze):
Schutz vor abbaubaren (bakt.) Eintrag (vor
allem Fäkalien und Jauche); Größe > 100 m GW-aufwärts;
Zone III: Weiteres Schutzgebiet:
Schutz vor nicht abbaubaren (chem.) Eintrag
(Nitrat, Heizöl, Tankstellen,...), Teilung in IIIa und IIIb möglich
Aufgrund des hydrogeologischen Gutachtens werden
als Schutzmaßnahmen in den einzelnen Zonen Verbote und konkrete Nutzungseinschränkungen
vorgeschlagen und im wr. Bescheid festgelegt.
5. Fremde Rechte dürfen nicht beeinträchtigt
werden:
Fremde Wasserrechte darf ich durch meine geplante
Grundwasserentnahme weder in der Menge (durch Grundwasserabsenkung oder Schüttungsminderung)
noch in der Qualität (Trübung, Schwebstoffe, Temperatur, Bakterien,
gelöste Stoffe) beeinträchtigen.
Dabei haben in Betrieb befindliche, ungenehmigte
und private Hausbrunnen und Grundwassernutzungsanlagen den gleichen Schutzanspruch
(auch mit den Zonen I, II, III) wie bewilligte Grundwasserentnahmen nach
einem Wasserrechtsbescheid. Grundlage dafür ist, daß nach dem
Wasserrecht jede Verunreinigung des Grundwassers grundsätzlich verboten
ist.
6. Ausnahmebewilligung in Gebieten mit Ortswasserleitung:
In Gebieten mit Ortswasserleitung und Anschlußzwang
besteht aber grundsätzlich die Möglichkeit für die Errichtung
und die Nutzung eines eigenen Brunnens, sowohl privat als auch gewerblich.
Voraussetzung für diesen Rechtsanspruch
nach § 5 WRG ist:
Der Brunnen hat genug und hygienisch
einwandfreies Wasser und durch die Verwendung dieses Brunnens wird die
Ortswasserleitung (bzw. freiwillige Wassergenossenschaft) nicht in ihrem
wirtschaftlichen Bestand gefährdet (und ohne daß andere
fremde Wasserrechte beeinträchtigt werden, s.oben 5.). Unter Nachweis
dieser Voraussetzungen ist ein diesbezüglicher Antrag an die BH zu stellen.
Bei einem Einfamilienhaus bestehen günstige
rechtliche Voraussetzungen für einen eigenen Brunnen.
7. Graben oder Bohren eines Brunnens:
Für die Errichtung eines privaten Hausbrunnens
oder Probebrunnens ist in der Regel kein wr. Bescheid notwendig, er kann
unter Berücksichtigung von 5. jederzeit angelegt werden. Erst die Nutzung
ist je nach Ausmaß genehmigungspflichtig oder nicht. Für Konsensmengen
über 5 l/sec ist statt der BH der LH zuständig.
Für die Brunnenanlage gibt
es drei Möglichkeiten:
1. Ein händisch gegrabener Schachtbrunnen
(Dm 1 m) (früher bis etwa 40 m Tiefe) mit Betonkonus.
2. Ein mit Bagger gegrabener Schachtbrunnen
(Dm 1 m) bis etwa 5 m Tiefe mit Fertigbetonringen.
3. Ein Bohrbrunnen bis etwa 100 m Tiefe (Pumpkosten)
als Meißelbohrung mit Bentonitspülung oder besser mit Hammerbohrung
mit Luftspülung (Kontrolle des angetroffenen Wassers).
Der Brunnenrand aus Beton sollte 40 cm über
das Gelände ragen und einen dichten Metalldeckel mit Belüftung
haben.
Sonstige geohydraulische Aufgabenstellungen:
Wechselwirkung - Bauwerk <=> Grundwasser
(Weiße Wanne, Dränage, Auftrieb)
tiefe Baugruben im Grundwasser (Auswirkungen,
Pumprate, Bemessung, Dimensionierung)
Wassergewinnung (Ergiebigkeit von Brunnen,
Ermittlung des Einzugsbereiches)
Grundwasserbeeinflussung durch Gewässer,
Versickerungsanlagen, GW-Neubildung,
Unterströmung von Wehranlagen (Strömungsnetz,
hydraulischer Grundbruch u.a.)
Durchströmung von Dämmen und Deichen
(Sickerlinie, Wasserverluste, Standsicherheit etc.)
Absenkung infolge Grundwasserentnahme (Absenktrichter,
Reichweite, Risiken etc.)
Anhebung des Grundwasserspiegels durch Einbauten
(z.B. Tiefgarage, Pfahlwände, ..)
Möglichkeiten der Versickerung von Regenwasser
(Versuche, Planung, Dimensionierung )
Lösungen:
Untersuchung des Baugrundaufbaues und des
Grundwasserleiters, ermitteln der Aquifereigenschaften,
aufstellen der Berechnungsmodelle , eichen dieser
Modelle und schrittweise die Lösung berechnen!
Hier
für ihren Brunnen noch ein paar Tipps am Schluss:
Machen Sie selber einen 1 - 3 stündigen
Kurzpumpversuch: Wenn Sie ein Haus neu bauen, machen
sie den Brunnen in den Keller! Liegt Ihr Keller in wasserstauendem Untergrund (z.B. blaue Grundmoräne, Lößlehm), so versickert das Regenwasser in die Kellerhinterfüllung und dann weiter über die Kellerbodenfuge in den Keller oder in den Brunnen!!! Sichern Sie eine Ringdrainageausleitung. Testen Sie die Durchlässigkeit
des Bodens mit einem in den Boden gestellten und abgedichteten, 1 m langen
Rohr, in das Sie Wasser einfüllen, messen Sie in Zeitintervallen die Absenkung. |
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Ohne Wasser
kein Leben ! |