Wasserrechtsgesetz 1959




~~   Dr. Heinrich Winkler, ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um Fragen des Grundwassers geht.

~~   Das Grundwasser beträgt meist ein Drittel der Niederschläge (1/3 verdunstet, 1/3 fließt ab),

~~   seine Temperatur entspricht dem Jahrestemperaturmittel und bei mehr als 4 m Flurabstand

~~   bestehen meist günstige Bodenverhältnisse für das Grundwasser.

~~   Grundwassernutzer sollten wenigstens einmal im Monat die Menge der Quellschüttung

~~   den Wasserspiegel im Brunnen messen, um für den Fachmann wichtige Daten zu liefern.



~~    Trinkwasser für Private:

~~   Die qualitativ höchste Nutzung des Grundwassers ist die als Trinkwasser.

~~   Das Grundwasser muss nach dem Wasserrechtsgesetz grundsätzlich immer in

~~   Trinkwasserqualität erhalten bleiben. Jede Verunreinigung ist verboten und strafbar.

~~   Jeder kann für den eigenen Hausgebrauch das Grundwasser auf seinem Grund

~~   ohne wasserrechtliche Bewilligung nutzen. Bei ausreichendem Grundwasserangebot,

~~   hygienischer Unbedenklichkeit und wirtschaftlichen Faktoren kann um Ausnahmebewilligung

~~   von der Anschlusspflicht bei der BH angesucht werden.




~~     Trinkwasser für Wassergenossenschaften:

~~    Bei der Nutzung von Grundwasser durch Wassergenossenschaften bestimme ich Ihnen

~~    das Einzugsgebiet eines Brunnens oder einer Quelle und arbeite den notwendigen

~~   Trinkwasser-Schutz in Form eines Schutzgebietes (mit Zone I, II, III) aus.

~~    Auch die für die Zonen notwendigen Nutzungs-Verbote werden von mir festgelegt und dann

~~    bei der Wasserrechtsbehörde das Projekt mit Wasserbedarf und Konsensmenge eingereicht.

~~    Die von den Schutzgebieten betroffenen Flächenbesitzer haben hier kein Einspruchsrecht, sondern

~~    nur einen Entschädigungsanspruch auf die im Verbot ausgesprochene Nutzungseinschränkung.

~~    Auch die wiederkehrende, wasserrechtliche Überprüfung der Brunnenanlage wird von mir durchgeführt.

~~    Wassergenossenschaften müssen auch für Trockenzeiten über entsprechende Wasserreserven

~~    verfügen. Aufrufe zum Wassersparen zeigen nur, dass sie an die Grenze ihrer gesetzlichen

~~    Versorgungspflicht stoßen und Maßnahmen setzen müssen.




~~     Brauchwasser:

~~    Brauchwasser wird meist als Gartenbewässerung durchgeführt.

~~    Falls kein eigener Brunnen dafür vorhanden ist, besteht die Möglichkeit,

~~    bei der zuständigen Wassergenossenschaft einen Gartenbrunnenanschluss

~~    zu beantragen, der vor dem Wasserzähler zu montieren ist.



~~     Grundwasser-Wärmepumpen (Tiefensonden-Wärmepumpen):

~~    Bei größeren Grundwasserkörpern kann eine Wärmepumpe für die

~~    Heizung von Brauchwasser oder des gesamten Hauses beantragt werden.

~~    Aus 1 kW Strom kann 4 – 5 kW Heizleistung erzeugt werden.

~~    Zum Vergleich: mit 0,7 l/sec (= ca. 12kW = ca. 140 lfm Bohrung)

~~    kann ein Einfamilienhaus versorgt werden.

~~    Es ist ein Entnahmebrunnen und > 15 m entfernt ein Schluckbrunnen notwendig.

~~    Es ist wasserrechtlich zu genehmigen.




~~     Versickerung.

~~    Ist der Boden durchlässig genug für die Versickerung

~~    der Dachwässer und Verkehrsflächenwässer,

~~    welche Mengen sind im Natur- und Kulturraum zu erwarten?

~~    Wie und wie groß muss das ersatzweise angelegte Retentionsbecken sein?



~~     Schottergruben, Steinbrüche, Deponien, Altlasten und Kontaminationen

~~    benötigen im Verwaltungsverfahren ebenfalls genaue Aussagen

~~    über die Grundwassersituation (HGW, NGW), die ich liefern kann.

~~    Bei jeder Verunreinigung kann von meinem Büro die Ursache

~~    beziehungsweise der Verursacher ermittelt werden.




~~    Baugruben:

~~    Die Standsicherheit von Baugruben, Baugrubenböschungen und Künetten,

~~    Tiefe und Art der Fundierung von grundwasser- oder hochwassersicheren Bauwerken,

~~    Sicherung gegen Aufschwimmen. Der geregelte Einbau von Lehmschlägen in

~~    Leitungs-Künetten zur Vermeidung einer Drainagewirkung oder Sandauswaschung.



~~     Massenbewegungen und Hochwasser:

~~    Meine Doktorarbeit behandelte das Thema: ~~    Daher habe ich Expertenwissen bezüglich hochwassersicheres Bauen,

~~    Berechnungen und Verhalten von Wildbächen bei 100jährigen Ereignissen,

~~    Hochwasserhöhen und Überschwemmungen,

~~    Hangrutschungen, Murenabgäne, Talzuschübe,

~~    Gestaltung der roten und gelben Zone eines Wildbaches,

~~    Flussbett-Renaturierungen.

~~    Hochwasser-Warnsystem für das Internet ist in Arbeit.



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